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Der Sieg des Hafens von Cala de‘ Medici bei der Berechnung der staatlichen Gebühren schafft einen wichtigen Präzedenzfall für das Hafenwesen.

Mit der von dem Toskanischen Regionalen Verwaltungsgericht erteilten Verfügung 1176/2017 zu Gunsten des Hafens von Rosignano Marina Cala de‘ Medici, veröffentlicht am 9. Oktober, wurde die Gemeinde Rosignano Marittimo (LI), in der sich die Marina Cala de‘ Medici befindet, aufgefordert, innerhalb von 60 Tagen einen technischen Bericht mit der Berechnung der jährlichen staatlichen Gebühr einzureichen, indem die Tabellenwerte auf die Größe des Staatseigentums angewendet
werden, bezogen auf den Zeitpunkt der Erteilung der staatlichen Konzession und den Beginn der Konzessionsbeziehung.

Das Regionale Verwaltungsgericht Toskana hat daher das vom Verfassungsgericht geäußerte Urteil und die Stellungnahme zur Auslegung des Gesetzes 296/2006 erlassen, die vom Yachthafen Cala de‘ Medici stets durch die Verteidigung des Unternehmens und den Präsidenten von Cala de‘ Medici Anwältin Flavia Pozzolini unterstützt wurde: Das Urteil, das erstmals an das in dem Urteil des Verfassungsgerichts vom Januar 2017 erwähnte additive Urteil erinnert, legt nämlich die Nichtrückwirkung der Zahlung staatlicher Gebühren für Zugeständnisse im Seeverkehr und die Zahlung der tatsächlich gewährten Leistungen fest.

Dieses Ergebnis ist nicht nur für den Yachthafen Cala de‘ Medici von Bedeutung, da es einen wichtigen Präzedenzfall für das Hafenwesen im Allgemeinen darstellt, der in der Lage ist, Dutzenden Rechtsstreitigkeiten ein Ende zu setzen und die notwendigen Kosten für eine Belebung des An- und Verkauf von Liegeplätzen zu gewährleisten und folglich den Aufschwung des gesamten nautischen Sektors begünstigt, der in der Toskana repräsentativer ist als je zuvor, mit einer Küstenlinie mit mehr als 30 Anlegestellen.

Die von der Cala de‘ Medici unternommene Strategie war zum ersten Mal eine konstruktive Strategie, ein faires und vernünftiges Auslegungskriterium vorzuschlagen und zu motivieren, das auch die Erweiterung der Beziehungen zu der lokalen Verwaltung ermöglicht, die nur als Steuereintreiber fungiert, da der Erlös aus der Erhebung der staatlichen Gebühr an den Staat und nicht an die Kommunen geht.